Schlepperfreunde Koblenz e.V. Knappensee
Platzordnung 1. Mit Betreten oder Befahren des Festgeländes stimmen alle Personen der Einhaltung der vorgeschriebenen Platzordnung und der Besucher-Regeln zu. 2. Auf dem gesamten Festgelände gilt die StVO . 3. Das Befahren des Festgeländes ist nur nach Aufforderung gestattet. Den Anweisungen des Ordner- und Einweisungspersonals ist Folge zu leisten. 4. Der Veranstalter unterhält eine übliche und ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Er haftet nicht für Schäden, die Teilnehmer/innen oder Dritte dadurch erleiden, dass Teilnehmer/innen oder Dritte fahrlässig oder vorsätzlich unbefugt handeln. Außerdem ist der Veranstalter von der Haftung frei für Schäden, die auf Grund von offenen oder versteckten Mängeln an Veteranenfahrzeugen/-geräten entstehen. Hierfür ist ausschließlich der/die betreffende Teilnehmer/in verantwortlich. 5. Das Einfahrtstor zum Festgelände wird 18.00 Uhr geschlossen. 6. Ab 20.00 Uhr und in der Mittagspause (12.00 Uhr – 13.00 Uhr) ist das Fahren und Hupen auf dem Festgelände mit jeglicher Art von Fahrzeugen verboten. 7. Besucher, die nicht Teilnehmer/in oder Aussteller/in sind, haben die ausgewiesenen Parkflächen zu nutzen. 8. Bei Verstößen gegen die vorliegenden Punkte der Platzordnung ist unser Ordner- und Einweisungspersonal in Absprache mit dem
Veranstaltungsleiter berechtigt, Platzverweise auszusprechen und bei Straftaten die Polizei zu informieren. 9. Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern/innen, deren Begleitern/innen sowie Besuchern/innen jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. 10. Jede Person, egal ob Teilnehmer/in oder Besucher/in ist damit einverstanden, fotografiert sowie gefilmt zu werden und stimmt durch das freiwillige Betreten des Festgeländes der Veröffentlichung von Bild- und Filmmaterial zu. 11. Der Campingplatz ist den Gästen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen vorbehalten. Schlepperfreunde Koblenz e.V.
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